Händler-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner-Händler von 1A OEL.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Sebastian Fries als Betreiber der Plattform 1A OEL und den auf der Plattform gelisteten Partner-Händlern. Sie gelten für jeden über 1A OEL vermittelten Auftrag. Gegenstand der Leistungen sind im Einzelnen:

  • Vermittlung von Heizöl-, Diesel- und Kraftstoffbestellungen über das Portal 1aoel.de.
  • Monatliche Provisionsabrechnung für registrierte Partner-Händler (Einzelheiten in Ziffer 3 und 8).
  • Bereitstellung der optionalen Pro-ERP-Software (u. a. Rechnungserstellung, Kassenbuch, Zeiterfassung und GoBD-konformer Export) nach Maßgabe der Ziffern 11 ff.

2. Rolle von 1A OEL

1A OEL ist eine reine Vermittlungsplattform. Der Kaufvertrag über die Lieferung von Heizöl kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Partner-Händler zustande. 1A OEL wird nicht selbst Vertragspartei des Liefergeschäfts.

3. Vermittlungsprovision

Für jeden über die Plattform vermittelten und tatsächlich an den Kunden ausgelieferten Auftrag schuldet der Händler 1A OEL eine fixe Vermittlungsprovision in Höhe von 15,00 € netto, unabhängig von Bestellmenge, Warenwert oder Auftragsgröße. Auf die Provision wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 % erhoben, sodass sich ein Bruttobetrag von 17,85 € je Auftrag ergibt.

4. Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht ausschließlich mit der Kennzeichnung des Auftrags als "Geliefert" (Status COMPLETED) durch den Händler im Händlerportal. Die bloße Bestätigung des Auftrags (Status "Bestätigt") sowie der Zahlungseingang beim Kunden begründen für sich genommen keinen Provisionsanspruch. Erst der Abschluss der tatsächlichen Auslieferung löst die Provisionspflicht aus.

5. Stornierungen und Ausfälle

Wird ein Auftrag storniert (Status CANCELLED) oder vom Händler abgelehnt (Status REJECTED), entsteht kein Provisionsanspruch. Dies gilt unabhängig davon, ob die Stornierung oder Ablehnung vom Händler oder auf Wunsch des Kunden erfolgt. Bereits gestellte Rechnungen für Aufträge, die nachträglich storniert werden, bevor die Lieferung abgeschlossen wurde, werden entsprechend korrigiert.

6. Dokumentationspflicht bei Stornierung und Ablehnung

Jede Stornierung oder Ablehnung eines Auftrags ist vom Händler im Händlerportal verpflichtend zu dokumentieren. Zu erfassen sind: der Initiator ("Wer" – Kunde oder Händler), das Datum, ein Stornogrund aus einer vorgegebenen Auswahlliste sowie eine ergänzende Freitextbegründung. Ohne vollständige Dokumentation kann eine Stornierung oder Ablehnung im Händlerportal nicht abgeschlossen werden.

7. Aufhebung und Gutschrift bei Missbrauch

Eine Aufhebung des Provisionsanspruchs oder eine Gutschrift, insbesondere bei erkennbarem Missbrauch, Fake-Bestellungen oder offensichtlichen Fehlvermittlungen, liegt im alleinigen Ermessen des Betreibers. Ein Anspruch des Händlers hierauf besteht nicht.

8. Rechnungsstellung

Die Vermittlungsprovision wird dem Händler regelmäßig als automatisch erzeugte PDF-Rechnung im Händlerportal unter "Rechnungen" bereitgestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In die Rechnung fließen ausschließlich Aufträge mit Status "Geliefert" ein.

9. Pflichten des Händlers

Der Händler ist verpflichtet, seine Firmendaten, Preise, Liefer­zonen und eigenen AGB & Lieferbedingungen im Händlerportal stets aktuell und rechtssicher zu pflegen, Aufträge zeitnah zu bearbeiten sowie den Lieferstatus zeitnah und wahrheitsgemäß zu pflegen.

10. Laufzeit und Kündigung der Marktplatz-Partnerschaft

Die Marktplatz-Partnerschaft (Auftragsvermittlung gegen Provision gemäß Ziffer 3) gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt. Für den optionalen B2B-Arbeitsplatz-Tarif (Software-Nutzung, Ziffer 11 ff.) gelten eigene Laufzeiten.

11. Zwei Modelle: Plattform-Partner und B2B-Arbeitsplatz-Tarif

1A OEL bietet Händlern zwei unabhängig voneinander wählbare Modelle an. Kachel 1, "Plattform-Partner", ist die in Ziffer 2–3 beschriebene kostenfreie Vermittlung (0 € Grundgebühr, Vermittlungsprovision je ausgeliefertem Auftrag, Profil im Preisvergleich, Auftrags-E-Mails) — ohne Zugriff auf die Backoffice-Software. Kacheln 2–5, "Pro ERP-Betriebssystem", schalten zusätzlich 100 % aller ERP-Module (Auftragsverwaltung, Fakturierung, Personal & Zeiterfassung, Disposition, KI-Assistent Jamie u. a.) frei und werden gestaffelt nach Anzahl gleichzeitig genutzter Arbeitsplätze abgerechnet:

  • 1–4 Arbeitsplätze: 159,99 €/Monat bei monatlicher Zahlung, 127,99 €/Monat bei jährlicher Zahlung (20 % Sparvorteil).
  • 5–8 Arbeitsplätze: 279,99 €/Monat bei monatlicher Zahlung, 223,99 €/Monat bei jährlicher Zahlung (20 % Sparvorteil).
  • 9–15 Arbeitsplätze: 449,99 €/Monat bei monatlicher Zahlung, 359,99 €/Monat bei jährlicher Zahlung (20 % Sparvorteil).
  • Ab 16 Arbeitsplätze (unbegrenzt): 639,99 €/Monat bei monatlicher Zahlung, 511,99 €/Monat bei jährlicher Zahlung (20 % Sparvorteil).

12. Testphase, Vertragslaufzeiten und Kündigung des B2B-Arbeitsplatz-Tarifs

Neukunden erhalten für jeden kostenpflichtigen B2B-Arbeitsplatz-Tarif eine kostenlose Testphase von 14 Tagen ab Freischaltung. Während der Testphase kann der Vertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung im Händlerportal gekündigt werden; es entstehen dann keine Kosten. Erfolgt keine Kündigung, geht das Vertragsverhältnis mit Ablauf des 14. Tages automatisch in den gewählten kostenpflichtigen Tarif über. Ab diesem Zeitpunkt gilt: Beim Monats-Abo beträgt die Erstlaufzeit 1 Monat; die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende. Beim Jahres-Abo beträgt die Erstlaufzeit 12 Monate; die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der 12-Monats-Periode. Wird der Tarif nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit (1 Monat bzw. 12 Monate). Ein Wechsel der Arbeitsplatz-Staffel während der laufenden Vertragsperiode ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich; die Erstlaufzeit der bestehenden Periode bleibt hiervon unberührt. Die Testphase wird je Händler einmalig gewährt.

13. Zahlungsbedingungen des B2B-Arbeitsplatz-Tarifs

Die Tarifgebühr wird je nach gewähltem Zahlungsrhythmus monatlich oder jährlich im Voraus per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung erhoben und ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Zahlungsverzug ist 1A OEL berechtigt, den Zugang zur Software bis zum Ausgleich des offenen Betrags einzuschränken.

14. Verfügbarkeit und Wartung

1A OEL strebt für die Cloud-Dienste des B2B-Arbeitsplatz-Tarifs eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresdurchschnitt an. Nicht in die Berechnung ein fließen angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von 1A OEL liegen — insbesondere Störungen bei Vorlieferanten, Netzbetreibern oder Rechenzentren sowie Ereignisse höherer Gewalt. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und im Händlerportal vorab angekündigt.

15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Verarbeitet der Händler im Rahmen der ERP-Module — insbesondere Kundenverwaltung, Fakturierung, Disposition sowie Personal- und Zeiterfassung — personenbezogene Daten seiner Kunden oder Beschäftigten, bleibt er dafür Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. 1A OEL wird insoweit als Auftragsverarbeiter tätig. Die Parteien schließen hierüber vor der ersten Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; ohne diese Vereinbarung dürfen die betroffenen Module nicht für personenbezogene Daten genutzt werden. 1A OEL verarbeitet die Daten ausschließlich nach dokumentierter Weisung des Händlers und setzt Unterauftragsverarbeiter nur nach vorheriger Information des Händlers ein.

16. B2B-Unternehmernachweis (§ 14 BGB)

Beide Modelle (Plattform-Partner und Pro-ERP-Betriebssystem) richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Plattform bzw. Software zur Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Zum Nachweis lädt der Händler bei der Registrierung unter /haendler/registrierung einen geeigneten Gewerbenachweis hoch — Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder ersatzweise Briefbogen mit Steuernummer. Das Konto erhält bis zur Prüfung durch den Betreiber den Status "Wartet auf Verifizierung" und wird erst nach positiver Prüfung im Admin-Cockpit freigeschaltet; der Nachweis kann bis dahin unter /haendler/nachweis erneut hochgeladen bzw. ersetzt werden. Mit Einreichung des Nachweises bestätigt der Händler, dass er als Unternehmer handelt. Als Vertrag zwischen Unternehmern besteht kein Verbraucherwiderrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB für Fernabsatzverträge.

17. Launch-Rabatt

Die ersten 50 Händler, die einen B2B-Arbeitsplatz-Tarif abschließen, erhalten automatisch einen dauerhaften Rabatt von 25 % auf die gewählte Staffel für die gesamte Vertragslaufzeit. Der aktuelle Belegungsstand der Launch-Plätze ist unter /fuer-haendler live einsehbar. Ist das Kontingent ausgeschöpft, gilt für neu abgeschlossene Verträge der reguläre Preis ohne Launch-Rabatt.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Händler-AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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